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Wartung

Lange Lebenszeit für Ihre Geräte.


Durch Wartung oder Instandhaltung Ihrer Anlagen sichern Sie sich eine optimale Funktion, eine lange Nutzungsdauer und einen wirtschaftlichen Betrieb.

Eine Wartung sollte mindestens einmal im Jahr erfolgen. Bei Anlagen über 5t CO2 Äquivalent ist es sogar Pflicht, die Anlage mindestens einmal im Jahr einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen, bei über 50t CO2 Äquivalent zweimal im Jahr. Das schreibt der europäische Gesetzgeber vor. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch: Für alle Geräte und Anlagen mit einer Füllung von mehr als 5t CO2 Äquivalent, muss ein Wartungsheft geführt werden. Dieses bekommen Sie von uns – ihrem zertifizierten Innungsfachbetrieb, der sich mit allen technischen Raffinessen auskennt und mit seinem Know-How dafür sorgt, dass Ihre Anlage immer umweltbewusst arbeitet. Der GWP ist abhängig von Art und Menge des Kältemittels, nähere Informationen finden sie in den folgenden Dokumenten.

Wichtige Informationen für Betreiber von Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen

Informationen zu Dichtheitsprüfung und Lecksuche